Die Menschenrechtslage und die staatlich geförderte Gewalt des syrischen Bürgerkriegs führten zu einer der schlimmsten humanitären Krisen und zu den tödlichsten Konflikten des 21. Jahrhunderts. Folter ist in Syrien nach wie vor das von den Konfliktparteien am häufigsten begangene Verbrechen, neben dem Verschwindenlassen von Personen als Mittel zur Bestrafung und Bedrohung politischer Gegner*innen. Die systematische Folterung von Zivilist*innen durch die syrischen Geheimdienste und andere Konfliktparteien wird als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.
Das Weltstrafrechtsprinzip gibt Hoffnung auf Gerechtigkeit, sagen die Opfer des syrischen Geheimdienstes, die im Rahmen von Ermittlungs- oder Hauptverfahren vor deutschen Gerichten ihren Leidensweg geschildert haben. Zwar ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zuständig für die Verfolgung von Personen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Da jedoch Russland und China mit ihrem Veto die Verabschiedung einer Resolution des UN-Sicherheitsrats verhinderten, in der die Überweisung des Syrien Konfliktes an den IStGH gefordert wurde, konnte der Gerichtshof keine Ermittlungen zu Syrien einleiten – und dies, obwohl die Resolution von 65 Ländern und allen verbleibenden Mitgliedern des Sicherheitsrats unterstützt wurde. Syrien selbst hat das IStGH Statut nicht ratifiziert.
Warum sollten syrische Kriegsverbrecher*innen in Österreich vor Gericht gestellt werden?
Die einzige Möglichkeit, diese schweren Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, besteht derzeit darin, Verfahren gegen die Täter*innen vor nationalen Gerichten außerhalb Syriens durchzuführen. Zu diesem Zweck berufen sich Jurist*innen in Europa auf das Weltstrafrechtsprinzip, das allen Staaten die Befugnis gibt, schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht zu verfolgen. Hervorzuheben ist, dass eine reibungslose internationale Zusammenarbeit und Kräftebündelung der Jurist*innen von übergeordneter Bedeutung für den Erfolg dieser nationalen Verfahren ist.