Bericht des VIDC/IOM Workshops im Rahmen der Konferenz „Menschenhandel im Zeichen von Corona“ der österreichischen Task Force Menschenhandel, 14. und 15.11.2020
Unter der Moderation von Nadja Schuster (VIDC) wurden die Auswirkungen der Pandemie auf Rechtsverletzungen gegen migrantische Erntearbeiter*innen in Österreich, besonders in Hinblick auf Ausbeutung und Menschenhandel, diskutiert. Der Workshop fand im Rahmen der jährlichen Konferenz der österreichischen Task Force Menschenhandel anlässlich des EU-Tages gegen Menschenhandel statt. Aufgrund der aktuell geltenden Maßnahmen gegen COVID-19 wurde der Workshop, an dem 35 Personen teilnahmen, online über Zoom abgehalten.
„Erntearbeiter*innen haben Rechte wie alle Arbeitsnehmer*innen in Österreich. Unsere Problemlage ist, dass diese nicht eingehalten werden“, so Gleich. Im Kollektivvertrag für Dienstnehmer*innen in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich werde eine regelmäßige Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden vorgeschrieben. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) seien zwingend vorgesehen. Erntearbeiter*innen haben einen Anspruch auf Urlaub sowie auf eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Der monatliche Brutto-Mindestlohn entspricht je nach Kollektivvertrag ca. EUR 1.500.
Die Praxis sieht jedoch anders aus. Spiegelfeld leitete aus der im Rahmen der Studie „Saisoniers aus Drittstaaten in Österreich“ des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) durchgeführten Medienrecherche ab, dass „rechtswidrige Arbeitszeiten, zu wenig Lohn und unwürdige Unterkünfte in Österreich keine Seltenheit sind.“ Von mehreren Interviewpartner*innen wurde die mangelnde Rechtsdurchsetzung als grundlegendes Problem identifiziert. Dies sei auf das fehlende Wissen von Arbeiter*innen um ihre rechtliche Situation, Sprachbarrieren und begrenzte Erreichbarkeit der betroffenen Personen zurückzuführen.